Landesförderung für den Einbau einer Alarmanlage in Oberösterreich

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. Mieterinnen und Mieter von Eigenheimen, Eigentumswohnungen und Mietwohnungen.

Einkommensgrenzen

Das Jahreshaushaltseinkommen der Förderungswerberin bzw. des Förderungswerbers und der mit ihr oder ihm im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen darf folgende Einkommensgrenzen nicht übersteigen:

Personen Einkommensgrenzen
1 Person 37.000 Euro
2 Personen 55.000 Euro
Für jede weitere Person
im gemeinsamen Haushalt
zusätzlich 5.000 Euro
Alimentationsverpflichtungen pro Kind zusätzlich 5.000 Euro


Das Jahreshaushaltseinkommen besteht aus den Bruttoeinkünften abzüglich der Werbungskosten (z.B. Sozialversicherung, Pendlerpauschale etc.) gemäß § 16 des Einkommensteuergesetzes 1988 und der einbehaltenen Lohnsteuer.
Familienbeihilfe, Unterhaltszahlungen für Kinder, Waisenrenten, Lehrlingsentschädigungen, Pflegegelder und Abfertigungen zählen nicht zum Einkommen.

Einkommensnachweise:

  1. Arbeitnehmer, die nicht zur Einkommensteuer veranlagt sind: Lohnzettel bzw. Einkommensteuerbescheid gemäß Arbeitnehmerveranlagung
  2. Zur Einkommensteuer veranlagte Personen: Letzter Einkommensteuerbescheid
  3. Landwirte: Letzter land- und forstwirtschaftlicher Einheitswertbescheid
  4. Antragsteller, die nicht aus dem EWR-Raum stammen, müssen ununterbrochen und rechtmäßig mindestens fünf Jahre in Österreich ihren Hauptwohnsitz haben und Einkünfte beziehen, die der Einkommensteuer unterliegen oder auf Grund der Ausübung einer Erwerbstätigkeit Beiträge an die gesetzliche Sozialversicherung in Österreich entrichtet haben und nunmehr Leistungen aus dieser erhalten (Oö. WFG 1993 § 6 Abs. 9, LGBl. Nr. 9/2009).

Was wird gefördert?

Der Einbau von Alarmanlagen, die der ÖNORM EN 50130 oder EN 50131 entsprechen und ab dem 1. Juli 2009 eingebaut wurden.
Anlagen zur Videoüberwachung werden nicht gefördert.
Das auszuführende befugte Unternehmen, welches die Alarmanlage eingebaut hat, hat den fachgerechten Einbau und die Einhaltung der ÖNORM zu bestätigen.

Wie wird gefördert?

30 Prozent der anerkannten Investitionskosten (brutto), maximal jedoch 1.000 Euro werden in Form eines Direktzuschusses gefördert.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Wohnung oder das Eigenheim muss als Hauptwohnsitz durch den Eigentümer oder der Eigentümerin bzw. den Mieter oder der Mieterin genützt werden.
Das ausführende befugte Unternehmen, welches die Alarmanlage eingebaut hat, hat den fachgerechten Einbau und die Einhaltung der ÖNORM zu bestätigen.

Wann wird angesucht?

Nach Fertigstellung mit Rechnung mit Zahlungsvermerk bzw. Zahlungsbeleg.

Abwicklung/Antragstellung

Der Antrag ist mittels Formular an die Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Wohnbauförderung zu richten.

Formular:

Einbau einer Alarmanlage nach ÖNORM EN 50130 oder EN 50131 (SGD-Wo/E-23)
Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln

Weitere Informationen:

Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Soziales und Gesundheit
Abteilung Wohnbauförderung
Bahnhofplatz 1 - Lageplan
4021 Linz
Telefon (+43 732) 77 20-141 44
Fax (+43 732) 77 20-21 43 95
E-Mail wo.post@ooe.gv.at