Gefördert werden Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. Mieterinnen und Mieter von Eigenheimen, Eigentumswohnungen und Mietwohnungen.
Das Jahreshaushaltseinkommen der Förderungswerberin bzw. des Förderungswerbers und der mit ihr oder ihm im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen darf folgende Einkommensgrenzen nicht übersteigen:
| Personen | Einkommensgrenzen |
|---|---|
| 1 Person | 37.000 Euro |
| 2 Personen | 55.000 Euro |
| Für jede weitere Person im gemeinsamen Haushalt |
zusätzlich 5.000 Euro |
| Alimentationsverpflichtungen pro Kind | zusätzlich 5.000 Euro |
Das Jahreshaushaltseinkommen besteht aus den Bruttoeinkünften abzüglich der Werbungskosten (z.B. Sozialversicherung, Pendlerpauschale etc.) gemäß § 16 des Einkommensteuergesetzes 1988 und der einbehaltenen Lohnsteuer.
Familienbeihilfe, Unterhaltszahlungen für Kinder, Waisenrenten, Lehrlingsentschädigungen, Pflegegelder und Abfertigungen zählen nicht zum Einkommen.
Der Einbau von Alarmanlagen, die der ÖNORM EN 50130 oder EN 50131 entsprechen und ab dem 1. Juli 2009 eingebaut wurden.
Anlagen zur Videoüberwachung werden nicht gefördert.
Das auszuführende befugte Unternehmen, welches die Alarmanlage eingebaut hat, hat den fachgerechten Einbau und die Einhaltung der ÖNORM zu bestätigen.
30 Prozent der anerkannten Investitionskosten (brutto), maximal jedoch 1.000 Euro werden in Form eines Direktzuschusses gefördert.
Die Wohnung oder das Eigenheim muss als Hauptwohnsitz durch den Eigentümer oder der Eigentümerin bzw. den Mieter oder der Mieterin genützt werden.
Das ausführende befugte Unternehmen, welches die Alarmanlage eingebaut hat, hat den fachgerechten Einbau und die Einhaltung der ÖNORM zu bestätigen.
Nach Fertigstellung mit Rechnung mit Zahlungsvermerk bzw. Zahlungsbeleg.
Der Antrag ist mittels Formular an die Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Wohnbauförderung zu richten.
Einbau einer Alarmanlage nach ÖNORM EN 50130 oder EN 50131 (SGD-Wo/E-23)
Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Soziales und Gesundheit
Abteilung Wohnbauförderung
Bahnhofplatz 1 - Lageplan
4021 Linz
Telefon (+43 732) 77 20-141 44
Fax (+43 732) 77 20-21 43 95
E-Mail wo.post@ooe.gv.at