Die von der Salzburger Landesregierung initiierte Förderaktion für Alarmanlagen in Kleinstbetrieben (bis 9 Mitarbeiter) ist äußerst erfolgreich. Seit Jänner 2009 wurden 209 Anträge genehmigt und haben damit 209 Kleinstbetriebe eine Förderung für die Anschaffung und den Einbau einer Alarmanlage bekommen.
Voraussetzung für die Gewährung einer Förderung sind Investitionskosten von mind. € 1.500,- (netto). Die Förderung wurde nunmehr bis Ende 2012 verlängert.
Die Detailinfos dazu samt Förderantrag finden Sie auf www.salzburg.gv.at.
Auf Initiative der Salzburger Alarmanlagentechniker fördert das Land jetzt die Installation von Sicherheitssystemen in Betrieben.
Die Zahl der Einbrüche in Unternehmen ist in Salzburg doppelt so hoch wie jene in Wohnungen und Privathäuser. Nachdem viele kleinere Salzburger Betriebe aufgrund der hohen Kosten vor der Anschaffung von Alarmanlagen zurückschrecken, hat auf Initiative der Salzburger Alarmanlagentechniker in der WKS nun Wirtschaftsreferent LHStv. Dr. Wilfried Haslauer eine Förderungsaktion ins Leben gerufen, bei der 30% der Investitionskosten oder maximal 1.000 € Unterstützung geleistet werden können. Sicherheitsstatistiken belegen, dass Alarmanlagen rund 80% der Einbrecher abschrecken.
Der Zuschuss zur Installation von Sicherheitssystemen in Salzburger Betrieben beträgt 30% der nachgewiesenen Nettoinvestitionskosten und ist mit 1.000 € je Unternehmen begrenzt. Voraussetzung für die Gewährung einer Förderung sind Mindestnettoinvestitionskosten von 1.500 €. Ansuchen können ab 1. Jänner 2009 eingereicht werden. Die Förderaktion läuft bis 31. Dezember 2010. Insgesamt werden für dieses Programm 500.000 € bereitgestellt. Sollte dieser Budgetrahmen bereits vor dem 31. Dezember 2010 erschöpft sein, endet das Förderprogramm zu diesem Zeitpunkt. Die Förderung wird als einmaliger Zuschuss gewährt.
Die geförderten Anlagen müssen den aktuellen technischen Anforderungen und Richtlinien entsprechen (VSÖ- bzw. VDS-Zertifikat). Ferner muss der Nachweis über die fachgerechte Ausführung durch einen gewerberechtlich befugten Unternehmer erbracht werden
Geltungsdauer: 01.01.2009 - 31.12.2012
Standort: Salzburg
Förderungswerber
Förderungswerber können Kleinstunternehmen der gewerblichen Wirtschaft sein, mit max. 9 Arbeitnehmern ohne Lehrlinge (umgerechnet auf Jahresvollzeit-Äquivalent), die Mitglieder der Wirtschaftskammer Salzburg sind, zur Ausübung ihrer unternehmerischen Tätigkeit über die dafür erforderliche Berechtigung verfügen und die arbeits- und sozialrechtlichen Normen beachten.
Förderungszweck
Kleinstunternehmen der Salzburger Wirtschaft sollen motiviert werden, die sicherheitstechnischen Rahmenbedingungen zum Schutz vor Einbruch in ihrem Unternehmen, auch zum Schutz der Mitarbeiter/innen, zu verbessern. Dadurch sollen auch gesamtwirtschaftliche Schäden sowie Nachteile für den Wirtschaftsstandort Salzburg verringert werden.
Förderungsgegenstand