Landesförderung "Sicheres Wohnen"

  • Das Land Salzburg fördert sicherheitsbezogene Maßnahmen mit einem sehr günstig verzinsten Landesdarlehen von 1 % (maximal Euro 7.000,–).
  • Gefördert werden der Einbau einbruchshemmender Hauseingangs- bzw. Wohnungseingangstüren mit den entsprechenden Widerstandsklassen, der Einbau einbruchshemmender Fenster, Terrassen- und Balkontüren (bei Einzelhäusern und Erdgeschoßwohnungen) sowie der Einbau von Alarmanlagen und Gegensprechanlagen.
  • Vor Inanspruchnahme der Förderung muss der Antragsteller den Kriminalpolizeilichen Beratungsdienst (KBD) aufsuchen. Der Kriminalpolizeiliche Beratungsdienst ist eine kostenlose Serviceeinrichtung der Polizei in allen Fragen der Verbrechensvorbeugung. Kriminalpolizeilicher Beratungsdienst Stadtpolizeikommando Salzburg Tel.: 059133-55-3404, Kriminalpolizeilicher Beratungsdienst Landespolizeikommando Salzburg Tel.: 059133-50-3333.

Zuständige Förderstelle beim Land:

Amt der Salzburger Landesregierung, Referat Subjektförderung 2, Fanny-von-Lehnert-Str. 1, 5020 Salzburg, Tel.: 0662/8042-3748.

Informationen

Informationsfolder - Sicherheitsbezogene Maßnahmen (pdf, 1300 KB)