Ziel dieses Förderungsprogramms ist es, die Motivation von Kleinstunternehmen in der Steiermark zu erhöhen, die sicherheitstechnischen Rahmenbedingungen zum Schutz vor Einbrüchen in ihren Unternehmen und zum Schutz der MitarbeiterInnen zu verbessern. Durch die bessere Absicherung von Betriebsstätten in der Steiermark wird gleichzeitig der Wirtschaftsstandort gestärkt.
Kleinstunternehmen, die ihren Hauptstandort, Unternehmenssitz oder Betriebsstätte in der Steiermark haben. Kleinstunternehmen im Sinne der EU-Definition sind Unternehmen, die
• weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen und
• max. € 2 Mio. Umsatz erzielen oder
• max. € 2 Mio. Bilanzsumme erreichen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen der Sparte Tourismus- und Freizeitwirtschaft und Unternehmen, an denen die öffentliche Hand direkt oder indirekt zu 25 % oder mehr beteiligt ist.
Zu den förderbaren Kosten zählen sicherheitstechnische Investitionen zum mechanischen oder elektronischen Schutz von Betriebsstätten vor Einbrüchen, wie beispielsweise Sicherheitstüren oder –fenster, Videoüberwachungssysteme oder Alarmanlagen, die den aktuellen sicherheitstechnischen Richtlinien und Normen und dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.
Zuschuss von
- max. 33 % bzw. max. € 1.500,-- in Form eines Schecks, wobei
- pro Kleinstunternehmen eine einmalige Einreichung möglich ist.
Förderanträge können bis spätestens 30.9.2011 eingebracht werden.
• Der Förderantrag muss vor Projektbeginn bei der Förderstelle eingelangt sein.
• Mindestinvestitionsvolumen € 1.200,--
• Der sicherheitstechnische Nutzen und die fachgerechte Ausführung durch ein gewerberechtlich befugtes Unternehmen, sowie die Einhaltung der entsprechenden Richtlinien und Normen sind nachzuweisen. Rechtliche Bestimmungen sind vom Unternehmen zu berücksichtigen. Bei der Installation von Videoüberwachungsanlagen hat der/die FörderungswerberIn - soweit gesetzlich vorgesehen – die Datenschutzkommission zu befassen und für einen Registrierungsnachweis zu sorgen. Bei Videoüberwachung von Arbeitsräumen ist außerdem eine entsprechende Betriebsvereinbarung oder eine arbeitsvertragliche Regelung erforderlich.
Der Sicherheitsscheck kann mit dem dafür vorgesehenen Formular bei der Steirischen Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH., Nikolaiplatz 2, 8020 Graz beantragt werden. Die entsprechenden Unterlagen stehen auf der Homepage der SFG http://sfg.at zur Verfügung.
- Richtlinie
- Antrag
Wirtschaftskammer Steiermark
Zentrales Förderungsservice
Mag. Doris Url
T 0316/601 626
E doris.url@wkstk.at