Ziel der Förderung ist es, die Sicherheit vor Einbruch und Diebstahl in Tabaktrafiken zu erhöhen sowie das Potential zur Abschreckung vor Überfällen auszubauen. Dies soll durch die Schaffung eines Anreizes zur Planung, Anschaffung und zum Einbau von neuen Alarm- und Videoüberwachungssystemen erfolgen.
Antragsberechtigt sind Inhaber von Tabaktrafiken, die über einen aufrechten Bestellungsvertrag mit der Monopolverwaltung GmbH verfügen.
Gegenstand der Förderung sind die Kosten für die Planung, die Anschaffung und den Einbau (zusammengefasst: „die Errichtung“) einer neuen elektronischen Alarmanlage, die zumindest den Anforderungen der OVE-Richtlinie R2, Geräteklasse „Gewerbestandard Nieder“ erfüllt.
Ebenfalls Gegenstand der Förderung sind die Kosten für die Errichtung einer neuen Videoüberwachungsanlage (Errichtungskosten der Videoüberwachungsanlage), die jedoch nur in Kombination mit einer bereits eingebauten Alarmanlage (Video-Nachrüstung) bzw. einer gemeinsam mit der Videoüberwachungsanlage neu errichteten Alarmanlage gefördert werden kann.
Förderhöhe 50 % der Errichtungskosten je Trafikstandort:
Begrenzungen der Förderhöhe:
1) Errichtung einer neuen Alarmanlage: max. EUR 1.000,--
2) Errichtung einer neuen Videoanlage: max. EUR 1.000,-- (nur zusätzlich zu bestehender Alarmanlage)
3) Errichtung einer kombinierten neuen Alarm- und Videoanlage: max. EUR 1.500,--
Die Obergrenze von EUR 1.500,-- gilt unabhängig davon, ob Alarm- und Videoanlage gleichzeitig oder hintereinander errichtet werden.
Barzuschuss; diese Förderung unterliegt der De-minimis-Verordnung
laufend bis 31.12.2010, jedoch vor Investitionsbeginn
Die Auszahlung erfolgt nach Ende des geförderten Vorhabens und nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen.
Gabi Strobl
T +43 1 4000-86774
F +43 1 4000-7298