So schützen Sie Ihr Unternehmen

Rundum sicher am Betrieb! SiS ist jahrzehntelanger Partner beim Schutz großer Kunden und hat auch für Ihre Firma das perfekte Angebot parat! Mit den geprüften und zuverlässigen Sicherheitsanlagen von SiS wird jede denkbare Gefahr vom Brand bis zum Einbruch gar nicht erst zugelassen und im Keim erstickt. So können Sie sich zurücklehnen und genießen – für den Rest sorgen wir.

EINBRUCHSSCHUTZ

Mit einer Gefahrenmeldeanlage (Alarmanlage) werden alle betriebswichtigen Gebäudeteile und alle Zugänge in das Gebäude gegen unbefugtes Eindringen gesichert. Die Sicherung erfolgt grundsätzlich mittels Raumschutz (Bewegungsmelder) der betroffenen Räume und Außenhautschutz (Öffnungskontakte) für alle Zugänge in das Gebäude. Wenn notwendig werden auch Auslagen und Schaufenster zusätzlich gesichert (Glasbruchmelder). Außerhalb von Gebäuden erfolgt der Schutz wichtiger Objekte durch eine sogenannte Freigeländesicherung (z. B. Infrarot-Lichtschranken). Die Scharf-/Unscharfschaltung erfolgt vorzugsweise mittels Transponder (Identifikation des Mitarbeiters) und PIN-Code wobei die Zugänge in scharfgeschaltete Bereiche automatisch verriegelt werden, um Selbstauslösungen durch Mitarbeiter zu verhindern.

Neben einer örtlichen akustischen Alarmierung innerhalb und außerhalb des Objektes ist die stille Alarmübertragung, wahlweise an die Polizei oder einen privaten Wachdienst, zur Meldung aller Alarme und/oder technischer Störungen notwendig. Dabei werden unterschiedliche Netze und Technologien, auch in Kombination, eingesetzt: Analoger Telefonanschluss, ISDN-Anschluss, Internet-Anschluss, GSM-Netz.

GEFAHRENMELDUNG

Eine Gefahrenmeldeanlage kann zusätzlich zum Einbruchsschutz auch technische Gefahren überwachen und melden. Hierzu werden automatische Rauchmelder (Brandschutz), Wassermelder (Wassereinbruch), Gaswarnmelder (Gasaustritt), etc. eingesetzt. Auch der Ausfall einer Stromversorgung, einer Klimaanlage oder der Gebäudeheizung kann überwacht und als Störsignal übertragen werden. Der stille Alarmgeber macht diese Alarmanlage dann zu einer universellen Gefahrenmeldeanlage.

BRANDMELDEANLAGE

Schreibt z. B. die Baubehörde im Baubescheid die Installation einer Brandmeldeanlage nach TRVB 123 vor, so wird diese Anlage unabhängig von anderen Sicherheitsanlagen als eigenständiges System ausgebaut. Alle Räume des Betriebsobjektes werden z. B. mit Rauch- und Thermobrandmeldern geschützt, an den Fluchtwegen werden Druckknopfmelder zur manuellen Alarmauslösung vorgesehen und selbst Lüftungskanäle werden auf eine Rauchentwicklung überwacht. Die Brandmeldezentrale alarmiert die Mitarbeiter und Besucher im Objekt bzw. leitet die Evakuierung ein. Zur stillen Alarmierung ist die Brandmeldeanlage direkt mit der Feuerwehr verbunden, alarmiert die Einsatzkräfte und steuert auch den Schlüsseltresor am Eingang frei. Die Einsatzkräfte der Feuerwehr haben damit im Alarmfall ungehinderten Zugang in alle Bereiche.

VIDEOÜBERWACHUNG

Neuralgische Punkte wie die Betriebszufahrt, die Objekteingänge oder sonstige gefährdete Bereiche werden mittels Videokameras überwacht. Im Außenbereich werden sogenannte Tag-Nacht-Kameras, vorzugsweise Digitalsysteme, eingesetzt. Diese erzeugen tagsüber bei guten Lichtverhältnissen eine hochauflösendes Farbbild und schalten bei schlechten Lichtverhältnissen in den empfindlicheren Schwarz-Weiss-Betrieb um. Im Innenbereich werden Verkaufsräume und Kassenbereiche mit digitalen Farbkameras überwacht. Alle Signale werden ereignisgesteuert digital auf Festplatte, entweder auf einem bestehenden Server oder einem digitalen Videorekorder, aufgezeichnet. Diese Ereignissteuerung erfolgt meist über eine intelligente Bewegungserkennung und kann leicht an die jeweiligen Überwchungsbereiche angepasst werden.

Zusätzlich können im Alarmfall oder auf Anforderung Videobilder an eine private Notrufzentrale übertragen und ausgewertet oder am Mobiltelefon des Betreibers visualisiert werden.

Achtung: Videoüberwachungsanlagen mit Bildspeicherung müssen bei der Datenschutzkommission (www.dsk.gv.at) schriftlich angemeldet werden. Werden im Sichtbereich der Kameras auch Mitarbeiter überwacht, so wird der Abschluss einer entsprechenden Betriebsvereinbarung empfohlen (z. B. Kassenplätze).

ZUTRITTKONTROLLE/ZEITERFASSUNG

Die lästige, teuere und in der Regel lückenhafte Verwaltung von mechanischen Schlüsseln gehört bei modernen Betrieben der Vergangenheit an. Alle Mitarbeiter werden mittels Datenträger (Transponder, Mitarbeiterausweis) erfasst und der Zutritt in das Objekt bzw. in bestimmte Bereiche wird dadurch nur nach vorhandener Berechtigung erteilt. Alle erfolgreichen Zutritte, und auch alle unberechtigten Versuche, werden genauestens protkolliert. Neben online-Terminals, welche ständig mit einem Controller und damit mit dem Server verbunden sind, gibt es auch die Möglichkeit, einzelne Türen offline zu überwachen. Dabei werden oft erheblich Verkabelungs- und Vernetzungskosten sowie aufwednige Türumbauten gespart.

Die biometrische Erfassung verzeichnet Zuwächse, wobei insbesonder die Fingeprint-Auswertung und die Iris-Erkennung eingesetzt werden. Aber ein großflächiger und robuster Einsatz scheitert oft an den vorbehalten der Betroffenen (z. B. Hygiene) bzw. an der Betriebssicherheit. Für kleiner Bedienergruppen (z. B. Rechenzentrum) sind biometrische Systeme allerdings problemlos einsetzbar.

Um die Zugangsdaten der Mitarbeiter auch gleich für die Lohn- und Gehaltsverrechnung oder die Projektdatenerfassung einsetzen zu können, benötigt man eigene Zeiterfassungsterminals samt entsprechender Software.