INVESTITIONSPRÄMIE DER BUNDESREGIERUNG WIRD AUFGESTOCKT

Die COVID-19-Investitionsprämie ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss für Unternehmen, der für Neuinvestitionen gewährt wird. Investitionen ab 5.000 Euro bis maximal 50 Millionen Euro werden mit einem Zuschuss gefördert.

Die Investitionsprämie beträgt grundsätzlich 7 Prozent der Anschaffungskosten, für
Neuinvestitionen in den Bereichen Ökologisierung, Digitalisierung und Life Science verdoppelt sich die Investitionsprämie sogar auf 14 Prozent. Positiv zu werten ist auch, dass entsprechende Investitionen nicht bis Ende Februar 2021 abgeschlossen sein müssen, sondern noch eine Frist von einem weiteren Jahr – bei großen Investitionen sind es sogar drei Jahre – verbleibt.

Folgende Anlagen aus unserem Lieferumfang können mit der erhöhten 14%-Prämie
gefördert werden:
• Datenspeichersysteme
• Server
• USV Anlagen

Unsere Experten beraten Sie wie gewohnt gerne persönlich und vor Ort, natürlich unter Einhaltung aller gebotenen Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen. Wichtig ist dabei auch: „First come – first serve“, also sollte man schnell sein, um sich diese Prämie nicht entgehen zu lassen.