SICHERHEITSTECHNIK – ERFAHRUNGEN DURCH COVID-19

Das konnte sich wohl niemand vorstellen: Eine Pandemie greift um sich und nahezu weltweit verordnen Regierungen einen „Lockdown.“ Viele Geschäfte und Firmen werden geschlossen und stellen plötzlich ein ideales Angriffsobjekt für Einbrecher da!

Glücklich waren jene Besitzer von Firmenobjekten, die sich schon vorher mit moderner Sicherheitstechnik ausgestattet hatten. Niemand konnte unbemerkt in die Firma eindringen, alle möglichen technischen Gefahren wurden überwacht und gelegentlich ergab auch ein Blick auf die Überwachungskameras, dass alles in Ordnung ist.

Entstehungsbrände, Stromausfälle, Gasaustritt oder Wassereinbruch … eine Meldung hätte ebenso wie ein Einbruchsversuch ein sofortiges, rasches Einschreiten ermöglicht. Noch besser ist es natürlich, wenn man diese Alarmverfolgung einem Bewachungsdienst überlässt. Dorthin können alle Alarm-, Störungs- und Videosignale mittels einer überwachten Übertragungstechnik (IP-Protokoll) aufgeschaltet werden.

Als problematisch haben sich biometrische Zutrittskontrollsysteme, meist Fingerprint-Leser erwiesen. Die durch die Pandemie geforderte Hygiene zeigt einmal mehr: Die Zukunft ist nun wieder „Berührungslos“!

Was sollte ihr Sicherheitssystem daher können?

  • Einbruch- und Überfallmeldeanlage entsprechend der OVE-Richtlinie R 2
  • Zusätzliche Stör- und Gefahrenmelder ergeben eine Gefahrenmeldeanlage
  • Integration von vorhandenen Gebäudesteuerungen
  • Elektronische Zutrittskontrolle mittels Berührungslosem Kartensystem
  • Überwachung der Außentüren auf Verschluss (Sperre)
  • Überwachung aller Zugänge und Sicherheitsbereiche mit Kameras
  • Ausreichende Beleuchtung der Bildausschnitte
  • Digitale Speicherung und Fernabfrage aller Kameras
  • Sprechverbindung mittels IP-Sprechanlage
  • Aufschaltung aller Signale auf Ihr Mobiltelefon
  • Überwachte Aufschaltung aller Signale auf eine Notrufzentrale

Fehlt Ihnen irgendeine Eigenschaft? Wir beraten Sie gerne persönlich!